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   OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 7 L 3691/95   

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OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 7 L 3691/95 (https://dejure.org/2000,3991)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.11.2000 - 7 L 3691/95 (https://dejure.org/2000,3991)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. November 2000 - 7 L 3691/95 (https://dejure.org/2000,3991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abgrenzung von Heim und psychiatrischen Krankenhaus; Heimaufsicht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anordnung der Rücknahme einer Heimgelderhöhung und Pflegegelderhöhung; Anwendbarkeit des Heimgesetzes (HeimG) auf den "Langzeitbereich" eines Klinikums; Abgrenzung eines Krankenhauses von einem Heim; Begriff des Wohls der Heimbewohner; Begründungserfordernis für ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeimG § 1 § 4c § 12; KHG § 2
    Gesundheitswesen: Abgrenzung von Pflegeheim und psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2001, 252
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.10.1987 - 9 A 9/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 7 L 3691/95
    Er verwies hierbei auf die Gründe eines weiteren Bescheides, in welchem unter Bezugnahme auf das Urteil des OVG Lüneburg vom 5. Oktober 1987 - 9 OVG A 9/87 - NJW 1988, 1341, ausgeführt wird, von einem Missverhältnis sei auszugehen, weil das von der Klägerin geforderte Entgelt den "Marktpreis" deutlich überschreite und diese Überschreitung keine angemessene wirtschaftliche Rechtfertigung mehr finde.

    Die zulässige Höhe eines Entgelts wird daher nicht durch die Höhe eines nach § 93 BSHG vereinbarten oder nach Maßgabe dieser Vorschrift zulässigen Pflegesatzes begrenzt (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 5.10.1987 - 9 OVG A 9/87 - NJW 1988, 1341).

    c) Nach der Rechtsprechung des 9. Senats des OVG Lüneburg (Urteil vom 5.10.1987 - 9 OVG A 9/87 - NJW 1988, 1341) erfordert die Feststellung eines Missverhältnisses zwischen Leistung und Entgelt.

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 29.97

    E/ Einrichtungsträger, Pflegesätze für gewerbliche - in der Sozialhilfe;;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 7 L 3691/95
    Dementsprechend haben weder der 4. Senat des OVG Lüneburg noch das Bundesverwaltungsgericht in den die Pflegesatzvereinbarungen nach § 93 BSHG betreffenden Rechtsstreitigkeiten den Einheitspflegesatz der Klägerin als rechtlich zweifelhaft bezeichnet; dass insoweit Bedenken bestehen könnten, wird nicht einmal andeutungsweise erwähnt (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 23.10.1996 - 4 L 3258/95 und 3268/95 - BVerwG Urteil vom 1.12.1998 - 5 C 29.97 - NVwZ-RR 1999, 443; 5 C 17.97 - NVwZ-RR 1999, 446).

    Dass ein Privatunternehmen als Träger eines Heimes in der Lage sein muss, einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften, hat das Bundesverwaltungsgericht sogar für das nach § 93 BSHG zu vereinbarende und dem Gebot der Sparsamkeit unterworfene Entgelt anerkannt (Urteil vom 1.12.1998 - BVerwG 5 C 29.97 - NVwZ-RR 1999, 443).

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 7 L 3691/95
    Dementsprechend haben weder der 4. Senat des OVG Lüneburg noch das Bundesverwaltungsgericht in den die Pflegesatzvereinbarungen nach § 93 BSHG betreffenden Rechtsstreitigkeiten den Einheitspflegesatz der Klägerin als rechtlich zweifelhaft bezeichnet; dass insoweit Bedenken bestehen könnten, wird nicht einmal andeutungsweise erwähnt (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 23.10.1996 - 4 L 3258/95 und 3268/95 - BVerwG Urteil vom 1.12.1998 - 5 C 29.97 - NVwZ-RR 1999, 443; 5 C 17.97 - NVwZ-RR 1999, 446).
  • BGH, 22.06.1995 - III ZR 239/94

    Wirksamkeit eines Erhöhungsverlangens nach dem HeimG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 7 L 3691/95
    Verlangt der Träger des Heims von einem Bewohner eine Erhöhung des Entgelts, ohne dies den Anforderungen des § 4 c Abs. 3 HeimG entsprechend zu begründen, so ist das Erhöhungsverlangen unwirksam (BGH, Urteil vom 22.6.1994, NJW 1995, 2923).
  • OVG Niedersachsen, 23.10.1996 - 4 L 3258/95

    Sozialhilfe; Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle; Überprüfbarkeit; Einigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 7 L 3691/95
    Dementsprechend haben weder der 4. Senat des OVG Lüneburg noch das Bundesverwaltungsgericht in den die Pflegesatzvereinbarungen nach § 93 BSHG betreffenden Rechtsstreitigkeiten den Einheitspflegesatz der Klägerin als rechtlich zweifelhaft bezeichnet; dass insoweit Bedenken bestehen könnten, wird nicht einmal andeutungsweise erwähnt (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 23.10.1996 - 4 L 3258/95 und 3268/95 - BVerwG Urteil vom 1.12.1998 - 5 C 29.97 - NVwZ-RR 1999, 443; 5 C 17.97 - NVwZ-RR 1999, 446).
  • OLG München, 25.05.1994 - 3 U 5752/93

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 7 L 3691/95
    Nach dem vom BGH bestätigten Urteil des OLG München vom 25. Mai 1994 (NJW 1995, 465/466) muss der Heimträger zu diesem Zwecke darlegen, dass die Leistungen des Heims und das geforderte Entgelt in einem vernünftigen Verhältnis stehen und dem entsprechen, was in vergleichbaren Heimen bezahlt wird; er muss die Veränderung der Berechnungsgrundlagen durch Gegenüberstellung sowohl der Gesamtbeträge (vor und nach der Erhöhung) als auch durch Angabe der Einzelpositionen deutlich machen, die sich erhöht haben, und er muss schließlich dartun, nach welchen Grundsätzen der Gesamterhöhungsbetrag auf die einzelnen Heimbewohner verteilt wird.
  • OVG Niedersachsen, 23.10.1996 - 4 L 3268/95

    Pflegesatzvereinbarung;; Kosten: Dienst, ärztlicher; Kostenermittlung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 7 L 3691/95
    Dies ist im Hinblick auf den Pachtzins - soweit er anteilig dem Langzeitbereich zuzurechnen ist - bereits vom 4. Senat des OVG Lüneburg (Urteil vom 23.10.1996 - 4 L 3268/95 -) so entschieden worden; dem schließt sich der erkennende Senat an.
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91

    Heimrecht: Erlaubnisbedürftigkeit des Betriebes eines Heims als feststellender

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 7 L 3691/95
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 B 64.91 - (Buchholz 451.44 HeimG Nr. 4) auf folgende Unterscheidungsmerkmale abgestellt: Bei einem Krankenhaus stehe die regelmäßige, auch zeitlich umfassende ärztliche Betreuung im Vordergrund; die Aufnahme in ein Pflegeheim erfolge hingegen nicht in erster Linie zur ärztlichen Betreuung.
  • BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 36.86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 7 L 3691/95
    Für diese Abgrenzung, die der Senat für plausibel hält und die er sich deswegen zu eigen macht, ist vor allem die Zielsetzung einer ärztlichen Tätigkeit, weniger der Umstand bedeutsam, dass die Hilfeleistung in einem Krankenhaus "unter ärztlicher Letztverantwortung und unter nachgeordneter pflegerischer Assistenz" erfolgt (so die Formulierung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.4.1988 - BVerwG 3 C 36.86 - Buchholz 451.74 § 2 KHG Nr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 2993/04

    Zur Frage, ob einer Pflegeeinrichtung untersagt werden kann, bei

    Auch die Frage, ointergrundf b gegenüber der bisherigen Rechtslage tatsächlich eine Verschärfung eintrat (vgl. die Reg.-Begründung BT-Drs. 14/5399, S. 22; Dahlem/Giese/Igl/Klie, HeimG , § 5 Rn. 19; Gitter-Schmitt, a.a.O., § 5 Anm. IX; Kunz/Butz/Wiedemann, HeimG, a.a.O., 5 Rn. 27; anders Nds. OVG, Urt. v. 15.11.2000, GewArch 2001, 252) und ggf. eine ergänzende Heranziehung des § 5 Abs. 2 Satz 1 WiStG in Betracht käme (vgl. BGH, Urt. v. 04.08.2000, BGHZ 145, 66 zu § 22 Abs. 1 Satz 3 BPflV), bedarf vorliegend keiner Entscheidung mehr.
  • VG Freiburg, 11.11.2005 - 4 K 1680/05

    Anordnung gegenüber einem Heimträger zur Vermeidung unangemessener

    OVG, Urt. v. 15.11.2000, GewArch 2001, 252; Lehr- und Praxiskommentar zum Heimgesetz - LPK-HeimG -, 1. Aufl. 2004, § 5 RdNrn.

    Dort heißt es: "Es soll sichergestellt werden, dass die Anordnungsbefugnis der Heimaufsicht der Zweckbestimmung des Gesetzes entspricht und sie das Recht hat, z.B. bei unwirksamen Entgelterhöhungen (einem zivilrechtlichen Vorgang) zu Gunsten der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner einzugreifen." Die Kammer stimmt dem Antragsteller darin zu, dass dies seine Grenzen hat und es nicht Aufgabe der Heimaufsicht sein kann, für die Einhaltung bloßer Formalien zu sorgen (so auch Nieders. OVG, Urt. v. 15.11.2000, a.a.O.).

  • VG Osnabrück, 31.01.2005 - 6 B 1/05
    Die abweichende Rechtsprechung des OVG Lüneburg ( Urt. v. 15.11.2000 - 7 L 3691/95 - ) sei auf die Neufassung des § 17 HeimG durch das 3. ÄndG nicht übertragbar.

    Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Urt. vom 15.11.2000 - 7 L 3691/95 - GewArch 2001, 252) begründete weder § 12 HeimG a. F. noch eine andere Vorschrift des Heimgesetzes die Befugnis der Heimaufsicht, "die Einhaltung der Vorschriften des Heimgesetzes schlechthin und ausnahmslos auch in Bereichen durchzusetzen, in denen die hierdurch gestalteten Rechtsbeziehungen zwischen Heimträger und Heimbewohner dem Zivilrecht zugeordnet" seien; insbesondere sei es nicht Aufgabe der Heimaufsicht, für die Einhaltung bloßer Formvorschriften zu sorgen (offengelassen in der nachgehenden Entscheidung des BVerwG [B. v. 16.05.2001 - 6 B 17/01 - GewArch 2001, 343]).

  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 44.06

    Grundsätzliche Bedeutung der Anfechtung von Schiedssprüchen; Geltung von

    "1.) Ersetzen Schiedssprüche nach § 94 BSHG, die von beiden Parteien angefochten worden sind, Vergütungsvereinbarungen i.S.d. § 93 Abs. 2 BSHG und schließen eine Anwendbarkeit der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.1994 zur Bedarfsdeckung aufgestellten Grundsätze eines Hilfebedürftigen in einer Behinderteneinrichtung mit der Folge aus, dass es auf das unstreitig wirksam zwischen der Klägerin und dem Einrichtungsträger vereinbarte Entgelt s. Urt. des OVG Lüneburg vom 15.11.2000, Az.: 7 L 3691/95 nicht ankommt?.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 43.06

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Schiedsstellenentscheidung;

    "1.) Ersetzen Schiedssprüche nach § 94 BSHG, die von beiden Parteien angefochten worden sind, Vergütungsvereinbarungen i.S.d. § 93 Abs. 2 BSHG und schließen eine Anwendbarkeit der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.1994 zur Bedarfsdeckung aufgestellten Grundsätze eines Hilfebedürftigen in einer Behinderteneinrichtung mit der Folge aus, dass es auf das unstreitig wirksam zwischen der Klägerin und dem Einrichtungsträger vereinbarte Entgelt s. Urt. des OVG Lüneburg vom 15.11.2000, Az.: 7 L 3691/95 nicht ankommt?.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 46.06

    Zulassung einer Revision im Zusammenhang mit Schiedssprüchen im Sozialhilferecht;

    "1.) Ersetzen Schiedssprüche nach § 94 BSHG, die von beiden Parteien angefochten worden sind, Vergütungsvereinbarungen i.S.d. § 93 Abs. 2 BSHG und schließen eine Anwendbarkeit der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.1994 zur Bedarfsdeckung aufgestellten Grundsätze eines Hilfebedürftigen in einer Behinderteneinrichtung mit der Folge aus, dass es auf das unstreitig wirksam zwischen dem Kläger und dem Einrichtungsträger vereinbarte Entgelt s. Urt. des OVG Lüneburg vom 15.11.2000, Az.: 7 L 3691/95 nicht ankommt?.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 48.06
    "1.) Ersetzen Schiedssprüche nach § 94 BSHG, die von beiden Parteien angefochten worden sind, Vergütungsvereinbarungen i.S.d. § 93 Abs. 2 BSHG und schließen eine Anwendbarkeit der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.1994 zur Bedarfsdeckung aufgestellten Grundsätze eines Hilfebedürftigen in einer Behinderteneinrichtung mit der Folge aus, dass es auf das unstreitig wirksam zwischen der Klägerin und dem Einrichtungsträger vereinbarte Entgelt s. Urt. des OVG Lüneburg vom 15.11.2000, Az.: 7 L 3691/95 nicht ankommt?.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2006 - 14 A 4139/03

    Langzeitbereich einer Klinik als Heim im Sinne des Heimgesetzes;

    hierzu Nds. OVG, Urteil vom 15.11.2000 - 7 L 3691/95 -.
  • VG Lüneburg, 19.12.2001 - 4 A 70/00

    Eingliederungshilfe; Heimentgelt; Heimkosten

    Daraus folgt, dass der Heimbetreiber zunächst detailliertes Zahlenmaterial über die bisherige und die neue Berechnungsgrundlage liefern muss und dann weiter noch die Angemessenheit des Erhöhungsverlangens begründen muss (vgl. BGH, Urt. v. 22.06.1995, NJW 1995, 2923 ff.; siehe auch Nds. OVG, Urt. v. 15.11.2000 - 7 L 3691/95 -).
  • VG Göttingen, 12.05.2004 - 2 A 2053/00

    Eingliederungshilfe; Einrichtung; Heimentgelt; Pflegesatzvereinbarung

    Dass die Übernahme der Aufwändungen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit nicht entspricht, hat der Beklagte weder behauptet noch dargetan (vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 15.11.2000 - 7 L 3691/95 - Gewerbearchiv 2001, S. 252).
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